Anreise

Detaillierte Informationen, Kartenmaterial und Routenplaner für die Anreise zur
11. Sänger- und Musikantenwallfahrt nach Mariazell sowie eine Übersicht der Parkflächen finden Sie unter
:
www.mariazell.at/anreise

Karte

Routenplaner – hier klicken!

Von Wien kommend
die Westautobahn A1 bis Ausfahrt St. Pölten Süd
Dann B20 (Mariazeller Bundesstraße) 76 km Richtung Süden, entweder über Annaberg und Josefsberg oder aber auch in Freiland von der B20 links auf die B21 abbiegen und über Hohenberg und St. Aegyd durch das Halltal nach Mariazell (ausreichend beschildert).
Variante:
Südautobahn A2 und S6 Semmering Schnellstraße bis Mürzzuschlag, dann über Neuberg und Mürzsteg auf der B21 nach Mariazell.

Von Salzburg kommend
die Westautobahn A1 bis Ausfahrt Ybbs, dann B25 bis Scheibbs, von dort zwei Möglichkeiten:
entweder B28 über Wastl am Wald bis zur B20, dann über Annaberg und Josefsberg.
oder B25 weiter bis zum Grubberg und dann B71 über den neu ausgebauten Zellerrain.

Von Graz kommend
die A9 Phyrnautobahn Richtung Norden, dann S35 Brucker Schnellstraße und S6 Semmering Schnellstraße bis Ausfahrt Kapfenberg, dann B20 (Mariazeller Bundesstraße) 49 km nach Norden (Wegweiser).
Variante:
S6 bis Ausfahrt St. Marein und dann über den Pogusch nach Turnau und ab Au auf der B20 nach Mariazell.

Wichtige Information
Im Stadtkern von Mariazell gilt täglich (also auch Samstag und Sonntag) zwischen 9 und 16 Uhr ganzjährig eine generelle gebührenpflichtige Kurzparkzone mit einer maximalen Parkdauer von 180 Minuten (3 Stunden), die Parkgebühr beträgt 50 Cent pro angefangener halber Stunde.

Auch auf den Parkplätzen am Stadtrand gilt die Regelung ebenso ganzjährig zwischen 9 und 16 Uhr, die Gebühren dort betragen wie folgt: Die ersten beiden halben Stunden kosten jeweils 50 Cent, jede weitere halbe Stunde nur mehr 20 Cent. Das bedeutet, dass man sein Fahrzeug um 3,40 Euro einen ganzen Tag dort abstellen kann.

Zur Bezahlung wurden insgesamt 16 Stück Parkautomaten aufgestellt – bitte beachten Sie, dass die Automaten allerdings nicht wechseln können und auch nicht mit Kredit- oder Bankomatkarten funktionieren – halten Sie daher bitte Kleingeld bereit. Die Überwachung der Regelung erfolgt – sowohl im Ortskern als auch auf den Peripherie-Parkplätzen – von einer privaten Überwachungsfirma.

Überdies haben Sie die Möglichkeit, Ihren PKW in der Parkgarage Mariazell zu einem PKW-Tagestarif von max. € 4,80 abzustellen (1,20 € pro Stunde, ab der 5. Stunde kostenlos). Von der Garage gelangen Sie zu Fuß in etwa 5 Minuten ins Ortszentrum von Mariazell.
Auf dem Oberdeck der Parkgarage gibt es überdies Abstellplätze auch für Reisebusse.

Beachten Sie bitte, dass die Einfahrt in die Garage ausschließlich von der Bundesstraße B20 aus möglich ist!

Weitere gebührenpflichtige Parkflächen befinden sich:

  • bei der A1-Tankstelle, Ludwig Leber Straße (Fußweg zur Basilika ca. 5 Minuten) sowie
  • an der Umfahrungsstraße B 20 Nähe Hans Laufensteinweg/Karl-Heinschildweg (Fußweg zur Basilika ca. 5 Minuten)

Gebührenfreie Parkflächen befinden sich:

  • in der Wiener Straße stadteinwärts bis zum Heimathaus (Fußweg zur Basilika ca. 5-10 Minuten)
  • am Wertheimweg (hinter der Feuerwehr) (Fußweg zur Basilika ca. 5 Minuten)
  • in der Wiener Neustädter Straße / Erzherzog Johann Weg (Fußweg zur Basilika ca. 10 Minuten)

Behindertenparkplätze befinden sich:

  • direkt vor dem Haupteingang in den Vorhof der Basilika (2 PKW-Stellplätze)
  • vor der Apotheke (vis a vis der Kirchenstiege, 2 PKW-Stellplätze)
  • gegenüber der Lebzelterei Mariazellerhof, Grazer Straße 10 (2 PKW-Stellplätze)

Busbuchten / Aus- und Einstiegsstellen im Zentrum befinden sich:

  • Direkt am Hauptplatz vor dem Hotel Schwarzer Adler
  • vor der Steiermärkischen Bank, Grazer Straße 6

Außerdem gilt im gesamten Ortsgebiet von Mariazell ein Tempolimit von 30 km/h und seit Juli 2014 im Bereich des Hauptplatzes eine “Begegnungszone” mit einer erlaubten Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h.

Weiters gilt seit dem Jahr 2000 ein Verkehrsleitsystem für Busse und LKW. Fahrzeuge über 7,5 t können den Stadtkern nur durch die Wiener Straße und die Wiener Neustädter Straße stadteinwärts erreichen und über die Grazer Straße stadtauswärts wieder verlassen – für diese Fahrzeuge ist ein Befahren des Hauptplatzes bergauf nicht gestattet.

Um nächtliche Lärmbelästigungen zu reduzieren gilt im Ortsgebiet weiters ein generelles Fahrverbot für einspurige KFZ zwischen 22.00 und 6.00 Uhr.